28.02.2012
IHK-Fachveranstaltung "Energiemanagementsystem – konsequent effizient"
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29.02.2012
IHK-Erfindererstberatung in Regensburg
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26.04.2012
Cluster-Workshop Mechatronik & Automation bei der HEITEC AG in Regensburg
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IHK-Innovationsnachrichten Februar 2012
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Ostbayern und Westböhmen: Der Industriestandort im Porträt
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NewsLetter Allianz Bayern Innovativ November 2011
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[weitere Publikationen]
Termin:
29. Februar 2012, 16.00 bis 19.00 Uhr in Regensburg
28. März 2012, 16.00 bis 19.00 Uhr in Cham
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Ansprechpartnerin und Anmeldung: Caroline Heß
Schon beim Start lassen sich meist die Sieger erkennen - diese Faustregel bewahrheitet sich nicht nur im Sport immer wieder. Der erste zu sein, der ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine griffige Bezeichnung auf den Markt bringt, genügt in aller Regel nicht, um sich des Erfolges auf Dauer sicher zu sein. Für die optimale Nutzung und Vermarktung einer innovativen Idee kommt es entscheidend darauf an, diese rechtzeitig durch gewerbliche Schutzrechte, also durch Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu schützen.
Weshalb gibt es die Erfinder-Erstberatung?
Ein angemessener Schutz scheitert aber oft schon an der Unkenntnis und den falschen Vorstellungen über die entsprechenden Schutzmöglichkeiten. Die Erfinder-Erstberatung soll dem Erfinder in einem lockeren Informationsgespräch aufzeigen, welche Möglichkeiten und Wege es gibt, seine Idee schützen zu lassen.
Wer macht die Erfinder-Erstberatung?
Die Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim führt die Erfinder-Erstberatung als Einstiegs- und Erstberatung durch. Sie wird kostenlos angeboten und von unabhängigen Patentanwälten durchgeführt.
Wo findet die Erfinder-Erstberatung statt?
Die Beratung findet in der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim oder in den IHK-Geschäftsstellen statt. Die Termine werden rechtzeitig vorher in "Wirtschaft konkret", im Internet und in der Presse bekannt gegeben. Für die jeweils 20-minütigen Beratungstermine ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
Wie läuft die Erfinder-Erstberatung ab?
Es können konkrete Problemstellungen zum gewerblichen Rechtsschutz einleitend besprochen werden. Dazu gehören z.B. die Erörterung notwendiger Schritte zur schutzrechtlichen Absicherung von Neuentwicklungen, spezielle Fragen zum Markenrecht und zum Arbeitnehmererfindungsrecht, Fragen zu allgemeinen Richtlinien von Lizenzverträgen sowie Informationen zu ausländischen Rechtsnormen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Der beratende Patentanwalt ist natürlich zur Verschwiegenheit über die Inhalte des Beratungsgesprächs verpflichtet.
Was ist keine Aufgabe der Erfinder-Erstberatung?
Die Erfinder-Erstberatung ist kein Einführungskurs in den gewerblichen Rechtsschutz. Fragen, die ein vorheriges Aktenstudium erfordern, können nicht geklärt werden. Ebenso sind die Ausarbeitung bzw. Durchsicht von bereits vorbereiteten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen oder von anderen Schriftsätzen, die Bearbeitung von Ein- und Widersprüchen sowie wiederholte Konsultationen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung nicht möglich.
Die Erfinder-Erstberatung will und kann eine eventuell erforderlich werdende spätere Beratung durch einen Patentanwalt nicht ersetzen.